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Muster-Kaufvertrag für den Autokauf und Autoverkauf – PDF oder digital

Der Muster-Kaufvertrag von mobile.de unterstützt Dich und schafft Rechtssicherheit. Neben dem PDF bietet mobile.de einen digitalen Vertrag an.

Mit mobile.de hast Du zwei Möglichkeiten, den Verkauf oder Kauf rechtswirksam abzuschließen. Einfach wie gewohnt das PDF downloaden und ausdrucken. Oder Du nutzt den digitalen Kaufvertrag. Verkäufer brauchen die Angaben aus dem Inserat nicht neu eintragen, sie werden automatisch übernommen. Wichtig: Eine digitale Unterschrift ist ebenso rechtlich bindend.

Autokauf ist Vertrauenssache, Autoverkauf ebenso. Was dem Vertrauen in den Geschäftspartner beim privaten Kauf oder Verkauf eines Autos in jedem Fall nutzt, ist ein rechtssicherer Kaufvertrag. Mit dem Muster-Kaufvertrag von mobile.de lassen sich die wesentlichen Punkte regeln. Im Einzelfall können weitere Regelungen sinnvoll und erforderlich sein, diese können in dem Muster-Kaufvertrag ergänzt werden. Lass Dich im Einzelfall von Deinem Anwalt beraten.

Entweder nutzt Du das Muster-PDF oder erstellst einfach einen neuen, digitalen Vertrag. Verkäufer können ihn Schritt für Schritt am Endgerät ihrer Wahl anlegen und gleich unterschreiben. Wie das genau funktioniert, kannst Du im neuen Absatz zum digitalen Kaufvertrag in diesem Artikel nachlesen.


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Muster-Kaufvertrag als PDF

Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken. Das PDF enthält eine Version für den Verkäufer und für den Käufer. Der Vordruck beginnt mit einer Informationsseite. Darin sind alle wichtigen Punkte rund um den Kaufprozess zusammengefasst. Seite 2 ist die Version für den Verkäufer. Alle Daten, die hier digital eingetragen werden, übertragen sich automatisch auf Seite 3 – die Version für den Käufer. Auf Seite 4 sind zwei Vordrucke für den Verkäufer für die Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle zu finden.

Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer über den Übergang des Eigentums an einer Sache (etwa einem Auto) – meist gegen Gegenleistung (üblicherweise: Kaufpreis). Kaufverträge müssen nicht schriftlich aufgesetzt werden – sie können auch mündlich abgeschlossen werden. Davon ist beim Autokauf und Autoverkauf dringend abzuraten. Unser Tipp: Haltet alles, was besprochen wurde und für den Verkäufer, den Käufer oder für beide wichtig ist, schriftlich im Vertrag fest. So können beide Seiten später Ansprüche nachweisen, über die möglicherweise Uneinigkeit entsteht.

Es klingt profan, aber: Ein Kaufvertrag benötigt unbedingt die Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit. Mit dem Datum startet (wenn vereinbart) die Frist zur Ummeldung des Fahrzeugs. Der Kaufvertrag wird im Normalfall erst durch beide Unterschriften zu einer Urkunde mit Beweiskraft.

Was ist ein digitaler Kaufvertrag?

Alternativ zum Muster-PDF können Verkäufer den neuen digitalen Kaufvertrag mit unserem Partner Swiftcourt anlegen. Die Vorteile: Wer ein Inserat bei mobile.de erstellt hat, kann die Inseratsdaten bequem in den digitalen Kaufvertrag übernehmen und diesen kostenlos nutzen. Die Vertragspartner können Bilder und Dokumente hinzufügen. Der Vertrag wird nach Abschluss zwei Jahre aufgehoben. Im Streitfall hilft Swiftcourt bei der Lösungsfindung.

Was sind notwendige Angaben zu Verkäufer und Käufer?

Mit wem es zu einem Geschäft kommt, ist entscheidend. Name und Anschrift gehören in den Vertrag. Die Angaben des Geschäftspartners sollten unbedingt anhand eines gültigen Personalausweises bzw. eines Reisepasses überprüft werden. Angaben im Kraftfahrzeugschein, im Kraftfahrzeugbrief oder in der Zulassungsbescheinigung können veraltet sein. Die Person, die im Schein/Brief/Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, ist außerdem nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer bzw. Verkäufer des Fahrzeugs.

Wichtig ist, den Vertragspartner im Zweifel greifen zu können. Achtung: Der Wohnort des Vertragspartners ist in aller Regel der Ort, an dem es sich mit ihm gerichtlich zu streiten gilt, falls es Probleme mit dem Kaufvertrag gibt. Zuständig für Rechtsstreits um einen Kaufvertrag ist in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.

Was ist mit Gewährleistung und zugesicherten Eigenschaften?

Private Autoverkäufer sollten in Erwägung ziehen, die Gewährleistung auszuschließen. Gewährleistungsrechte (nicht mit einer Garantie zu verwechseln) stehen dem Käufer nämlich auch dann zu, wenn darüber überhaupt nicht gesprochen wird. Nach dem Gesetz muss der Kaufgegenstand grundsätzlich so beschaffen sein, wie es bei vergleichbaren Sachen üblich ist und wie man es als Käufer erwarten kann.

Nicht selten sind beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen über Zustand und Abnutzung des Fahrzeugs zwischen Verkäufer und Käufer. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für den Verkäufer, das Fahrzeug so zu veräußern, wie es dasteht. Man nennt dies einen Gewährleistungsausschluss. Es gilt dann, was umgangssprachlich als „gekauft wie besehen“ bezeichnet wird.

Achtung: Der mobile.de Muster-Kaufvertrag sieht einen Gewährleistungsausschluss vor. Es ist deshalb besonders wichtig, dass beide Seiten alles in den schriftlichen Vertrag aufnehmen, was ihnen wichtig ist. Der Verkäufer sollte keinesfalls etwas aufnehmen, wofür er nicht einstehen kann oder will. Denn was er im Vertrag zusichert, muss stimmen. Andernfalls ist der Vertrag anfechtbar – gegen Täuschung ist der Käufer auch geschützt, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Auch dann haftet der Verkäufer beim privaten Gebrauchtwagenverkauf dafür, dass alles, was er zusichert, auch zutrifft. Klassisches Beispiel ist die Unfallfreiheit.

Wirklich “unfallfrei”?

Empfehlenswert ist für den Verkäufer, auf Bagatellschäden hinzuweisen und keine Unfallfreiheit zuzusichern, wenn er sich nicht sicher ist. Sonst kann im schlimmsten Fall später der Kaufvertrag angefochten werden. Wenn dem Verkäufer Mängel mutmaßlich bekannt waren und er sie verschweigt, kann er sogar schadenersatzpflichtig werden. Der Verkäufer haftet für Angaben, von denen er weiß (Vorsatz) oder ahnt (grobe Fahrlässigkeit), dass sie falsch sind.

Beispiele: Angaben und Zusicherung zur Unfallfreiheit sind in diesem Sinne vorsätzlich falsch, wenn der Verkäufer den Schaden nach einem Unfall selber repariert hat und sein Fahrzeug dennoch als unfallfrei verkauft. Grob fahrlässig handelt er, wenn er im Auftrag eines guten Freundes ein Fahrzeug verkauft, wissentlich, dass der sein Geld mit der Aufbereitung von Unfallfahrzeugen verdient.


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Wem gehört das Auto?

Wichtig ist, dass sich das angebotene Fahrzeug im alleinigen Eigentum des Verkäufers befindet. Das bedeutet, dass das Eigentum nicht beschränkt sein sollte. Typische Beschränkungen sind fremdes (Mit-)Eigentum oder eine Sicherungsübereignung.

Ein Beispiel für Miteigentum wäre ein Ehemann, der ein Familienauto verkauft. Er hat es vom Geld beider Ehepartner Geld angeschafft, es war auf seinen Namen zugelassen. Trotzdem ist die Ehefrau mindestens die Miteigentümerin. Sie könnte vom Käufer unter Umständen eine Rückgabe verlangen und sollte daher dem Verkauf zustimmen.

Sicherungseigentum liegt beispielsweise vor, wenn ein finanziertes Auto zur Sicherung der Finanzierung der Bank gehört – und nicht dem Verkäufer. Obwohl der im Fahrzeugbrief steht, der allerdings dann auch zumeist bei der Bank liegen dürfte. Der Käufer sichert sich gegen solche Fälle ab, indem er sich vom Verkäufer im Kaufvertrag zusichern lässt, dass er alleiniger Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist.

Stimmt die Laufleistung?

Die Laufleistung in Kilometern ist eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ des Fahrzeugs und steht auf dem Tacho, mögliche Manipulationen einmal außen vorgelassen. Besitzt das Auto jedoch einen Austauschmotor oder -tacho, benötigt der Käufer zusätzlich Angaben über die Laufleistung des Austauschmotors. Die könnte weitaus geringer ausfallen als die des Gesamtfahrzeugs. Auch die Anzahl der Vorbesitzer ist eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ und bestimmt damit den Wert des Autos. Die Anzahl der Vorbesitzer steht in der Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief).

Außerdem sollte sich der Käufer zusichern lassen, dass das Auto den deutschen Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, etwa bei einem Importfahrzeug, sollte auf ein Gutachten bestehen. Sonst drohen im schlimmsten Fall hohe Zusatzkosten. Der Verkäufer sollte auch die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Nicht-EG-Fahrzeugen vorlegen/übergeben. Das Dokument weist bei der Zulassung nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (für EG Neufahrzeuge oder EG-Fahrzeuge, die nicht älter als 6 Monate sind und noch keine 6.000 km gefahren sind) gezahlt sind.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

Die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) enthält Name und Anschrift des Halters, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, die wichtigsten technischen Angaben sowie den Nachweis über die Durchführung der HU. Der Fahrzeugschein muss im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen ggf. vorgelegt werden.

In der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist der Halter des Fahrzeugs eingetragen. Dieser kann, muss aber nicht zugleich der Eigentümer sein. Der Fahrzeugbrief sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die im Musterkaufvertrag angegebene Fahrzeug-Identifikations-Nummer (umgangssprachlich: Fahrgestellnummer) sollte mit der Nummer in der Zulassungsbescheinigung und der Nummer am Fahrzeug übereinstimmen, dies gilt es zu überprüfen.

Für den Halterwechsel sieht der mobile.de Musterkaufvertrag eine Frist von einer Woche vor. Aus gutem Grund, denn der Fahrzeughalter haftet persönlich für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Egal, ob er das Fahrzeug verkauft und übergeben hat. Es zählt nur, ob er in der Zulassungsbescheinigung als Eigentümer eingetragen ist. Der Halterwechsel sollte deshalb so schnell wie möglich der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.
Wer sich absichern will, sollte das Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages abmelden und erst nach erfolgter Abmeldung aushändigen.

Dazu müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einer Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt abgegeben und die Kennzeichen entstempelt werden. Der Käufer kann mit einem Kurzzeit-Kennzeichen das Fahrzeug abholen. Um das Auto an- oder umzumelden, benötigt der Käufer einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU-Bericht). Wird das Auto im angemeldeten Zustand verkauft, geht die Kfz-Versicherung mit dem Verkauf auf den Käufer über. Das wird zumeist nicht gewünscht sein. Deshalb sollte der Verkäufer die Versicherung direkt über den Verkauf informieren. Wurde das Auto stillgelegt, liegt außerdem eine Stillegungsbescheinigung vor.

Diese „Garantien“ schützen den Autokäufer

Wer ein Auto kauft, der investiert meist einen größeren Betrag. Der Käufer erwartet, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Welche Rechte hat man, wenn doch Mängel auftreten? Erfahre es hier. Bei Neuwagen geben Autohersteller oft eine zusätzliche Garantie über die Gewährleistung hinaus

Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung einfach erklärt

Die gesetzliche Gewährleistung und Garantie – häufig verwechselt der Laie diese beiden Begriffe oder nutzt sie inhaltlich gar synonym. Er versteht die Behebung von Mängeln, die nach der Anschaffung eines Autos bekannt werden, dann grundsätzlich als Garantiefall. Tatsächlich aber gibt es zwischen Gewährleistung und Garantie gravierende Unterschiede.

Die Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung) ist die Verpflichtung, die der Gesetzgeber dem Händler auferlegt, bei dem das Fahrzeug – ob Neu- oder Gebrauchtwagen – gekauft wurde. Der Autohändler muss die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs also garantieren.

Diese Gewährleistungspflicht erstreckt sich bei Neu-Fahrzeugen über 24 Monate, bei Gebrauchtwagen meist über zwölf Monate. Treten in diesem Zeitrahmen Mängel auf, die schon beim Kauf vorlagen, kann der Käufer vom Händler die kostenlose Behebung dieser Mängel einfordern und – wenn die Mängel auch mit einer zweiten Reparatur nicht behoben werden konnten – den Kaufpreis mindern oder sogar vom Kauf zurücktreten.

Dabei gilt: Je früher der Käufer nach dem Kauf einen etwaigen Schaden entdeckt, desto besser für ihn. Denn in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss liegt die Beweislast, dass der Fehler möglicherweise erst nach dem Kauf aufgetreten ist und daher nicht unter die Gewährleistung fällt, beim Verkäufer. Danach allerdings ist der Käufer in der Pflicht. Nun muss er beweisen, dass sein Fahrzeug den entsprechenden Schaden bereits vor Vertragsabschluss aufgewiesen hat, um Leistungen zu erhalten. Das gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig.

Gewährleistung beim Kauf von privat

Im Gegensatz zum Autohändler kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Allerdings muss dies explizit im Kaufvertrag festgehalten werden. Meist geschieht das mit der Klausel „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Die Ausnahme: Treten nach dem Verkauf Mängel auf, die der Verkäufer wissentlich verschwiegen hat, dann kann sich der Käufer auch beim Privatkauf auf die Gewährleistung berufen. Aber auch in einem solchen Fall ist es in der Praxis meist sehr schwierig, dem Verkäufer die Täuschungsabsicht nachzuweisen. Bei einem Privatkauf bleibt man daher meistens auf den Kosten eines Schadens sitzen.

Apropos Mangel: Neben einer technischen Störung oder dem Komplettausfall eines Bauteils gilt als Mangel auch, wenn etwa eine Komfortfunktion zugesagt wurde, tatsächlich aber nicht vorhanden ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Klimaanlage handeln, die vom Verkäufer im Kaufvertrag explizit aufgeführt wurde, über die das Fahrzeug dann tatsächlich nicht verfügt. Auch hier ist der Verkäufer per Gesetz zur Nachbesserung verpflichtet.


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Neuwagengarantie – Selbstverpflichtung des Herstellers

Eine Neuwagengarantie bietet der Hersteller freiwillig an. Er verpflichtet sich damit über einen bestimmten Zeitraum, Schäden zu beheben, die während dieser Zeit am Fahrzeug auftreten. Die Herstellergarantie gibt dem Käufer über die Gewährleistung hinaus durch den Händler also eine zusätzliche Sicherheit. Die Dauer der Garantie fällt von Hersteller zu Hersteller allerdings sehr unterschiedlich aus. So geben deutsche Hersteller auf ihre Neuwagen in der Regel zwei Jahre Garantie – in Deutschland. Denn auf dem US-Markt gewähren nach Angaben des ADACs etwa BMW und Mercedes vier Jahre Garantie auf ihre Fahrzeuge.

Ein Wert, den einige asiatische Hersteller sogar noch toppen. Subaru (Japan) und Hyundai (Korea) etwa versprechen ihren Kunden fünf Jahre weitgehende Sorgenfreiheit. Und das Hyundai-Tochterunternehmen Kia verpflichtet sich gar sieben Jahre lang, Mängel zu beheben. Zu beachten ist bei diesen vollmundigen Versprechen allerdings, dass viele Hersteller diesen Garantie-Zeitraum indirekt gleich wieder einschränken, indem sie eine Obergrenze von zum Beispiel 100.000 oder 150.000 Kilometer nennen.

Hier greift die Garantie nicht

Zudem umfasst die Garantie ausdrücklich nur solche Mängel, denen kein Verschleiß zugrunde liegt. So sind etwa Bremsbeläge wie Bremsscheiben, Keil- oder Zahnriemen und die Batterie von der Garantie ausgeschlossen. Und es gibt weitere Gründe dafür, dass eine Garantie nicht greift. Etwa, wenn das Auto nicht gemäß den Garantie-Bestimmungen gewartet wurde. Der Käufer ist also gezwungen, die vorgeschriebenen Intervalle für Inspektionen ebenso einzuhalten und wie die für den regelmäßigen Ölwechsel.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es allerdings, dass dies zwingend in der jeweiligen, meist teureren Marken- beziehungsweise Vertragswerkstatt geschehen muss. Tatsächlich aber darf der Käufer sein Fahrzeug auch in einer freien Fachwerkstatt warten lassen, so lange dort die Hersteller-Vorgaben eingehalten werden. Andernfalls droht auch hier der Verlust des Garantie-Anspruchs. Der tritt zwingend ein, wenn technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, wie zum Beispiel ein Chip-Tuning zur Steigerung der Motorleistung.

Übrigens: Das Ende der vorläufigen, vom Hersteller zunächst gewährten Garantie-Dauer muss nicht zwingend das Ende der Garantie bedeuten. So bieten viele Hersteller eine Garantie-Verlängerung an. Allerdings werden mit zunehmender Laufleistung und zunehmendem Alter des Autos die anfallenden Reparaturkosten nur noch anteilig übernommen.

Sicherheit beim Autokauf und Verkauf

Meist läuft bei Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen alles reibungslos. Doch Betrugsversuche sind denkbar. Erfahre hier, wie Du Dich am besten schützen kannst. Wir erklären Dir, wie Du dich beim Autokauf vor Betrügern schützen kannst

Spam per SMS und WhatsApp

Du bietest Dein Fahrzeug auf mobile.de an und erhältst kurze Zeit später eine SMS oder WhatsApp-Nachricht mit der Bitte, direkt zu antworten? Das ist ein übler Trick.

So funktioniert der Betrug: Per SMS, WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten erhältst Du eine Nachricht, dass Du Dein Inserat bei mobile.de noch mal bestätigen oder weitere Infos schicken sollst. Andernfalls wird das Inserat gelöscht oder Du musst Gebühren zahlen. Das stimmt natürlich nicht. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch. Der Absender will, dass Du per E-Mail weitere Fotos und Infos schickst. Damit will der Betrüger erreichen, dass Du das sichere Nachrichtensystem von mobile.de verlässt und in die offene E-Mail-Kommunikation gehst. Eine SMS von mobile.de kannst Du erhalten, falls Du Benachrichtigungen zu verpassten Anrufen für deine geschützten Telefonnummer angefordert hast. Sei bitte vorsichtig, falls du diese Nachrichten oder andere SMS ohne Anforderung bekommst.

So schützt Du Dich: Gehe nicht auf Weiterleitungen oder E-Mails ein und kommuniziere mit Käufern oder Verkäufern immer über die mobile.de-Plattform. Will der Interessent mehr Fotos haben, stelle sie bei mobile.de zu Deinem Inserat. Achte darauf, dass das Kennzeichen Deines Autos unkenntlich ist.

Verhandlung per E-Mail und WhatsApp

Ein Käufer oder Verkäufer wechselt bei der Verhandlung plötzlich von der mobile.de-Kommunikationsplattform oder dem Telefonat auf E-Mail, SMS oder WhatsApp.

So funktioniert der Betrug: Verhandlung zum Autoverkauf führst Du entweder über das mobile.de-Kommunikationssystem oder mündlich. Ein gerne angewendeter Trick von Betrügern ist der Wechsel auf E-Mail, SMS, WhatsApp oder einem anderen Messenger-Dienst. In der Nachricht zur Verkaufsbestätigung werden das Fahrzeug oder die Zahlungsmodalität dann anders beschrieben als vorher abgesprochen. Auch auf Hinweise von Dir ändert der Betrüger sie nicht, sondern teilt nur lapidar mit, dass schon alles okay sei und Du die Nachricht nur bestätigen sollst.

So schützt Du Dich: Bestätige auf keinen Fall Nachrichten oder Meldungen, mit deren Inhalt Du nicht einverstanden bist. Denn damit fordert der Betrüger genau das Fahrzeug ein, dass in der Nachricht beschrieben ist – und Du zahlst drauf.

Risiko Bargeldtransfer-Service

Per Bargeldtransfer-Services wie Western Union sollst Du beweisen, dass Du tatsächlich das Geld für den Fahrzeugkauf hast. Der Service ist aber grundsätzlich nicht für den Autokauf geeignet.

So funktioniert der Betrug: Mit Bargeldtransfer-Services versuchen Betrüger, elektronisch an Dein Geld zu kommen. Bei Anbietern wie Western Union oder MoneyGram solltest Du vorsichtig sein. Oft sprechen Dir Betrüger ein Vorkaufsrecht zu, wenn Du vorab eine Bargeldüberweisung tätigst. Die muss nicht auf den Namen des Betrügers laufen, sondern kann auf einen Verwandten von Dir erfolgen. Anschließend verlangt der Betrüger den Namen und die Summe des Bargeldtransfers – als Beleg dafür, dass Du tatsächlich das Geld hast. Mit einem gefälschten Ausweis holt er dann das Geld ab. Auch die vorher an Dich verschickten Sicherheiten wie Personalausweis oder Fahrzeugschein sind gefälscht.

So schützt Du Dich: Überweise kein Geld, auch keine Anzahlung oder eine andere Teilsumme auf ein Konto eines Bargeldtransfer-Services. Lass Dich auch zu keiner Kaufhandlung drängen. Nur Du entscheidest, ob und wann Du ein Auto kaufst.


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Kein Treuhand-Service bei mobile.de

Auch wenn manche Betrüger einen speziellen Treuhand-Service von mobile.de anpreisen. Es gibt keinen. mobile.de bietet keinen Treuhand-Service für den Bezahlvorgang an, den Käufer oder Verkäufer nutzen können.

So funktioniert der Betrug: Bei dieser Betrugsmasche fordern die Verkäufer im Voraus den gesamten Kaufpreis, den Du auf ein angeblich sicheres Treuhand-Konto von mobile.de einzahlen sollst. Dazu schicken sie E-Mails oder Links mit Weiterleitung auf gefälschte Internetseiten, die der Optik von mobile.de ähneln. Diese Seiten stammen aber nicht von mobile.de und sind gefälscht.

So schützt Du Dich: Traue keinem Unternehmen, dass mit einem Treuhand-Service von mobile.de wirbt. mobile.de stellt die Plattform für den Fahrzeugverkauf zur Verfügung, bietet jedoch keinen Service für den Bezahlvorgang an.

Fahrzeugkauf im Ausland

Bietet Dir ein Verkäufer für ein Auto aus dem Ausland die Kaufabwicklung über eine Spedition oder ein Verschiffungsunternehmen an, sei misstrauisch. Denn dahinter steckt meist ein Trick.

So funktioniert der Betrug: Verlockend niedrig ist meist der Preis des Autos, dazu kommen oftmals eine niedrige Laufleistung und ein sehr guter Zustand. Damit das Auto aus dem Ausland zu Dir kommt, muss es verschifft werden. Betrüger schlagen als Treuhänder eine Spedition oder ein Verschiffungsunternehmen vor, schicken Dir einen Link zu einer Website. Die Internetpräsenz des Unternehmens sieht auf den ersten Blick seriös aus, ist aber gefälscht. Oftmals gibt es dieses Unternehmen nicht, nur die Bankdaten existieren. Hast Du einmal das Geld überwiesen, ist es weg – ebenso wie die Internetpräsenz der vermeintlichen Spedition.

So schützt Du Dich: Fall nicht auf besonders günstige Autos aus dem Ausland herein. Schlägt Dir dann der Käufer einen Treuhänder für die Abwicklung vor, lehne das Angebot dankend ab. Es wird eine Falle sein.

Vorsicht vor Phishing

Der Betrug per E-Mail oder SMS nennt sich Phishing. Über gefälschte E-Mails und Webseiten werden Deine Daten – und Dein Geld – abgezogen.

So funktioniert der Betrug: Beim Phishing fälschen Trickbetrüger Website, E-Mails oder Kurznachrichten, die in der Optik bekannter und seriöser Unternehmen gehalten sind. Meist sind es bekannte Firmen wie Automarken, Banken oder auch mobile.de. Das ist technisch möglich, ohne dass die betroffenen Firmen das verhindern können. Auf den ersten Blick sehen die Nachrichten und Webseiten seriös aus. Darin wirst Du aufgefordert, vertrauliche und geheime Daten wie Kontoverbindungen, Kreditkartennummer, Geburtsdatum, Wohnort oder Nutzerdaten wie zu Deinem mobile.de-Konto zu nennen.

So schützt Du Dich: Wirst Du per E-Mail oder auf einer Dir nicht bekannten Webseite nach persönlichen Daten gefragt, gib sie nicht bekannt, denn diese Seite ist gefälscht. mobile.de wird Dich nicht nach solchen Daten fragen. Öffne auch keine unbekannten Dateien, denn darin könnten Viren oder Trojaner enthalten sein, die Deinen Computer kapern. Um sicher zu gehen, solltest Du immer die Startseite z.B. www.mobile.de nutzen, bevor Du Dich einloggst.

Dokumentenfälschung

Mit falschen Dokumenten und Ausweisen lassen sich viele Geschäfte abwickeln. Deshalb ist es nicht ratsam, Fotos von Dokumenten per E-Mail an Unbekannte zu verschicken.

So funktioniert der Betrug: Ein Interessent oder Verkäufer bittet Dich um eine Kopie Deines Ausweises oder fragt nach einem Foto des Fahrzeugscheins Deines Autos. Folgst Du seinem Wunsch, kann er mit einem geeigneten Bildbearbeitungsprogramm die Dokumente schnell fälschen – und in Deinem Namen weitere Betrügereien begehen oder Dein Fahrzeug mit Deinen Daten verkaufen.

So schützt Du Dich: Verschicke niemals Fahrzeugpapiere oder Ausweise als Foto per E-Mail noch traue solchen Daten, die Dir geschickt werden. Kommt es doch zum Vertragsabschluss, vergleiche die originalen Dokumente – nur diesen Daten kannst Du vertrauen.

Versicherungsbetrug

Mit Deinen Daten und denen Deines Autos können Betrüger Dich um viel Geld bringen. Deshalb gib keinem Dir Unbekannten persönliche Informationen und Daten preis.

So funktioniert der Betrug: Nach dem Inserat erkundigt sich ein Interessent nach den Versicherungsdaten Deines Autos. Angeblich, um besser einschätzen zu können, wie hoch die Versicherungsprämie im Jahr liegt. Ohne diese Informationen würde er das Auto nicht kaufen. Zur besseren Einschätzung fragt der Betrüger dann gleich noch nach Deiner Adresse, der Versicherung und nach dem Kennzeichen (falls er es eh nicht schon von den Fotos her kennt). Die Daten will der Trickbetrüger dazu nutzen, um einen Unfall zu fingieren und mit Deinen Daten über Deine Versicherung abzurechnen. Eine nicht existierende Werkstatt stellt anschließend die Rechnung aus. Du erfährst davon erst von Deiner Versicherung – wenn der Schadensfall schon bearbeitet wird.

So schützt Du Dich: Mache auf den Fotos Deines Inserats das Kennzeichen Deines Autos unkenntlich. Bei Fragen nach Deiner Versicherung blockst Du besser ab, auch nach Deiner Adresse und anderen persönlichen Infos.

Identität des Verkäufers

Mit einer falschen Identität lassen sich Verbrechen einfach realisieren. Beim Autokauf täuschen Betrüger manchmal einen anderen Namen vor, um an Geld zu kommen.

So funktioniert der Betrug: Beim Autokauf hat der Geschäftspartner leider keinen Personalausweis oder Führerschein dabei. Angeblich hat er die Unterlagen zu Hause vergessen. Dafür lockt er mit Bargeld. Schnell ist der Kaufvertrag unterschrieben – nur das Auto wird nicht mehr abgemeldet. Der Käufer lässt sich leider nicht mehr auftreiben. Oder beim Verkauf stimmen Verkäufer und der Halter im Fahrzeugschein nicht überein. Der Verkäufer redet sich dann damit heraus, dass er im Auftrag des Halters handelt. Hat er aber keine Vollmacht vom Halter über den Verkauf, ist er dazu auch nicht berechtigt. Im schlimmsten Fall kaufst Du ein gestohlenes Auto und verlierst am Ende Geld und Auto, denn an gestohlenen Gütern kannst Du kein Eigentum erwerben – der Kauf ist unwirksam. (Dies gilt allerdings nicht für Händler, da diese nicht in den Kraftfahrzeugbrief eingetragen werden.)

So schützt Du Dich: Prüfe immer stets, ob der Verkäufer berechtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen. Sind Halter und Verkäufer identisch? Wenn nicht, bestehe auf eine Vollmacht. Lass Dir in jedem Fall den Personalausweis zeigen und notiere die Personalausweis-Nummer auf dem Kaufvertrag.


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Kauf und Verkauf bei mobile.de

mobile.de stellt als Fahrzeugmarkt die Plattform zum Autoverkauf und Autoankauf zur Verfügung. Über diese Plattform können Verkäufer und Käufer Kontakt aufnehmen. An der eigentlichen Kaufabwicklung ist mobile.de nicht beteiligt und kann über die Vertrauenswürdigkeit einzelner Parteien keine Auskunft erteilen. Alle Vereinbarungen bezüglich des Verkaufs werden zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt.

Keine Empfehlungen: mobile.de gibt keine Empfehlung für bestimmte Bezahlmethoden. Es gibt keine Versicherung gegen das Betrugsrisiko beim Verkauf oder Kauf.

Vorsicht: mobile.de verschickt keine E-Mails oder Infos über die Vertrauenswürdigkeit von Händlern, Käufern oder Verkäufern. Diese E-Mail stammt keinesfalls von mobile.de. Über die Vertrauenswürdigkeit von privaten Verkäufern kann mobile.de keine Auskunft erteilen – Informationen hierüber liegen uns nicht vor.

Wenn du dir die Sorgen möglichen Betrugs sparen willst, kannst du dein Auto auch sicher, bequem und transparent bei einer unserer Ankaufsstationen verkaufen.

Auto abmelden: Was passiert mit der Versicherung? Was wird aus der Kfz-Versicherung, wenn ein Fahrzeug verkauft, stillgelegt oder verschrottet wird? Und wie funktioniert die Abmeldung?

Du willst Dein altes Auto nicht mehr? Du brauchst es nicht mehr? Es fährt nicht mehr? Dann solltest Du es abmelden. Denn nach der Abmeldung werden Dir als Halter zu viel gezahlte Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge erstattet.

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Fahrzeug abzumelden?

Anders als beim An- und Ummelden eines Fahrzeugs musst Du nicht unbedingt zur Zulassungsstelle Deines Wohnorts fahren, damit Du Dein Auto abmelden kannst. Du kannst die Kfz-Abmeldung in jeder beliebigen Zulassungsstelle erledigen. Die Kosten betragen zwischen sieben und zehn Euro.

Je nachdem, wie alt Dein Fahrzeug ist, ist die Abmeldung auch online möglich. Das gilt für Autos, die ab dem Jahr 2015 erstmals zugelassen wurden. Ihre Kennzeichen haben unter den Stempelplaketten versteckte Sicherheitscodes, die digital ausgelesen werden können. Ein solcher Code befindet sich auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt als Fahrzeugschein. Damit Du online Dein Auto abmelden kannst, benötigst Du außerdem einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie das entsprechende Lesegerät. Bis September 2017 lief die Abmeldung von Autos über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Mittlerweile musst Du Dein Auto im Online-Portal der jeweiligen Zulassungsbehörde abmelden.

Welche Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt?

Wenn Du Dein Auto nicht online abmelden kannst oder den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle bevorzugst, musst Du eine Reihe von Unterlagen bereithalten. Bei der Zulassungsstelle musst Du folgende Dokumente vorlegen: die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sowie die beiden Nummernschilder. Soll das Auto nicht verkauft oder stillgelegt, sondern verschrottet werden, benötigst Du zudem einen Verwertungsnachweis der Altautoannahme-Stelle beziehungsweise des Schrottplatzes.

Wie läuft eine Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde ab?

Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle erfasst zunächst Deine Daten als Fahrzeughalter und entwertet dann die Kennzeichen. Das geschieht in der Regel, indem die TÜV-Plakette der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Siegel der entsprechenden Stadt beziehungsweise des Bezirks vom Nummernschild abgekratzt und damit untauglich gemacht werden. Die bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination kann nun neu vergeben werden. Wenn die bisherige Kombination Dein Wunschkennzeichen war, kannst Du es Dir für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs reservieren lassen. Das alte Kennzeichen wird in der Regel entsorgt. Wenn Du aus nostalgischen Gründen daran hängst, kannst Du es mitnehmen.

Wird das Auto nur stillgelegt, vermerkt der Sachbearbeiter dies in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Stilllegung ist bis zu sieben Jahre gültig. Danach verlieren die Autopapiere ihre Gültigkeit und müssen gegebenenfalls neu ausgestellt werden.

Ein blaues Auto steht auf einem weißen Tisch. Unscharf im Hintergrund zählt jemand Geldscheine Die Kfz-Zulassungsstelle informiert Deine Kfz-Versicherung und das zuständige Finanzamt darüber, dass Du Dein Auto abgemeldet hast. Zu viel gezahlte Beiträge oder Kfz-Steuern werden innerhalb kurzer Zeit auf Dein Konto überwiesen.
Übrigens: Im Gegensatz zur An- oder Ummeldung musst Du Dich nicht unbedingt persönlich um die Abmeldung Deines Autos kümmern. Du kannst auch eine andere Person damit bevollmächtigen. Erkundige Dich am besten vorher bei der Zulassungsstelle, ob diese eine schriftliche Vollmacht dafür sehen möchte.

Wer muss beim Privatverkauf das Auto abmelden?

Wer bei einem Privatverkauf das Auto abmelden muss, hängt einzig und allein davon ab, wie Du Dich als Verkäufer entscheidest. Du kannst dem Käufer das Fahrzeug unter der Maßgabe übergeben, dass er es nach der Überführung abmeldet. Dann bleibt Dir der Gang zur Behörde erspart. Allerdings müsste im Schadensfall Deine Kfz-Versicherung zahlen, was wiederum zu Deinen Lasten geht.

Verfügbare Neuwagen

In vielen Fällen lassen sich Neuwagen heute online anmelden. Wenn Du auf Nummer sicher gehen und Ärger mit Deiner Kfz-Versicherung vermeiden möchtest, solltest Du das Auto nur abgemeldet verkaufen. Kaufinteressenten können dann allderings keine Probefahrt unternehmen. Und um die Überführung muss sich der Käufer selbst kümmern, etwa indem er sich Kurzzeitkennzeichen besorgt. Diese bieten bis zu fünf Tage lang einen Versicherungsschutz.

Was muss man beim Halterwechsel beachten?

Entscheidest Du Dich als Verkäufer dafür, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben und die Abmeldung dem Käufer zu überlassen, musst Du einiges beachten. Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung musst Du den Halterwechsel so schnell wie möglich der Zulassungsstelle und Deiner Kfz-Versicherung schriftlich mitteilen. In beiden Fällen ist es ratsam, dass Du eine Kopie des Kaufvertrags beilegst. Ein entsprechendes Formular kannst Du über Deinen Kfz-Versicherer beziehen.
Darüber hinaus solltest Du als Verkäufer unbedingt einige bindende Angaben in den Kaufvertrag aufnehmen. Dabei handelt es sich neben dem exakten Übergabezeitpunkt (Datum und Uhrzeit) auch um die Frist, in der das Fahrzeug vom Käufer ab- beziehungsweise umgemeldet werden muss (in der Regel drei Tage). Zudem sollte auch vermerkt werden, dass der Käufer das Fahrzeug bis zur Ab- beziehungsweise Ummeldung lediglich zum Zweck der Überführung, nicht aber für andere Fahrten nutzen darf.


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Was passiert mit der Versicherung, wenn ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt wird?

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, verbleibt aber im Besitz des bisherigen Halters, ruht die Kfz-Versicherung für einen Zeitraum von 18 Monaten. Beiträge für die Versicherung fallen in dieser Zeit nicht an, der Schutz Deiner Versicherung besteht dennoch weiter. Das gilt allerdings nur, solange das Fahrzeug nicht bewegt wird und auf dem gewählten Abstellplatz verbleibt. Erfolgt innerhalb der 18-Monats-Frist keine Wiederzulassung, endet die Versicherung nach Ablauf dieser Frist.
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