1822direkt verbinden das Beste aus zwei Welten: Die Tradition und Sicherheit der Frankfurter Sparkasse und die Schnelligkeit und den Komfort des Direktbankings.
Banking bei 1822direkt
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Direkt-Banking Produkte mit Top-Konditionen – 1822direkt in Deutschland
1822direkt – Das Beste aus zwei Welten.
Geld sparen und sicher anlegen ist das Erste, was unsere Kunden von uns erwarten und bei uns können. Denn wir sind ein Unternehmen der Frankfurter Sparkasse.
Selbst handeln. Unabhängig von Öffnungszeiten sein. Einfach, zeitgemäß und schnell kommunizieren. Das ist der Anspruch, den moderne Menschen an uns stellen. Denn wir bieten erstklassiges Direktbanking.
1822direkt verbinden das Beste aus zwei Welten: Die Tradition und Sicherheit der Frankfurter Sparkasse kombiniert mit der Schnelligkeit und dem Komfort des Direktbankings der 1822direkt.
1822direkt bieten ein klares und übersichtliches Produktportfolio: ein Depot mit Spitzenleistungen, ein umfangreiches Fondsangebot, ein flexibles Tagesgeldkonto, ein Girokonto für die alltäglichen Geldgeschäfte und finanzielle Beweglichkeit durch intelligente Finanzierungsmöglichkeiten sowie ein Gemeinschaftskonto für mehrere Kontoberechtigte.
1822direkt handeln gemeinsam mit Kunden, partnerschaftlich und auf Augenhöhe als stünden wir uns persönlich gegenüber.
1822direkt.de.
Das ist:
- Banking mit der 1822direkt – einfach besser handeln in Deutschland,
- 1822direkt – Ein Unternehmen der Frankfurter Sparkasse,
- Sparkassen-Finanzgruppe – Sicherheit im Verbund.
Seit Bestehen des Haftungsverbundes hat noch nie ein Kunde einer Sparkasse, Landesbank oder eines weiteren angeschlossenen Instituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Und es ist seitdem noch nie eine Sparkasse oder ein anderes Mitgliedsinstitut insolvent geworden.
Steuern und Gesetze 2024: Das sind die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen
Steuererleichterung 2024: Höherer Grundfreibetrag entlastet alle
Seit dem 01.01.2024 zahlen alle Steuerzahler etwas weniger ans Finanzamt. Ursache dafür ist der Grundfreibetrag, der mit dem Jahreswechsel angehoben wird.
Dieser Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Ihr Einkommen steuerfrei bleibt. Erst alles, was diese Grenze überschreitet, muss versteuert werden. Die neuen Werte sind:
- für Ledige: 11.604 € pro Jahr (bisher 10.908 €)
- für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner: 23.208 € (bisher 21.816 €)
Gleichzeitig werden die Einkommensteuertarife angepasst. Zur Erklärung: Mit steigendem Einkommen werden bei bestimmten Eckwerten immer höhere Steuersätze fällig – bis zum 2024 angehobenen Spitzensteuersatz von nun 45 Prozent (vorher 42 Prozent). Diese Eckwerte steigen, um die höhere Inflation auszugleichen. Das heißt in Zahlen:
- 2024 zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 45 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro).
- Hinzu kommt: Der Solidaritätsbeitrag fällt nur an, wenn Ihre festgesetzte Einkommensteuer mehr als 18.130 Euro/36.260 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute) beträgt.
mtl. Brutto-Einkommen (in Euro)
Entlastung Single ohne Kinder (in Euro)
2.000
141
2.500
153
4.000
225
5.000
292
6.500
375
Steuern 2024: Höherer Steuerfreibetrag
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Mitarbeiterbeteiligungen vergünstigt oder unentgeltlich überlassen. Die neue Regelung sieht wie folgt aus:
Bisher betrug der Steuerfreibetrag hierfür 1.440 Euro pro Jahr. Ab Januar 2024 erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag auf 2.000 Euro (gemäß § 3 Nr. 39 EStG).
Die Gewährung zusätzlich zum Arbeitslohn ist keine steuerliche Voraussetzung, weshalb der Steuerfreibetrag 2024 auch für eine Beteiligung im Rahmen einer Entgeltumwandlung gilt.
Kinderfreibetrag, Unterhalt und Elterngeld: Was ändert sich 2024 für Eltern
Für Familien hat die Bundesregierung Steuerentlastungen beschlossen und neue Gesetze auf den Weg gebracht:
Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 6.384 Euro pro Kind, was einer Erhöhung in Höhe von 228 Euro pro Kind entspricht.
Geschiedene, ledige oder getrenntlebende Eltern erhalten den Kinderfreibetrag grundsätzlich je zur Hälfte.
Auch bei der Berechnung des angemessenen Unterhalts gibt es 2024 Änderungen. Die hierfür maßgebliche Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst. (Obwohl die Tabelle nicht rechtsverbindlich ist, orientieren sich alle Oberlandesgerichte daran.):
- Der Mindestunterhalt steigt in allen Altersstufen:
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 480 Euro (statt 437 Euro)
- bis zum Ende des 12. Lebensjahres: 551 Euro (statt 502 Euro)
- bis zur Volljährigkeit: 645 Euro (statt 588 Euro)
- Zusätzlich steigt auch die Höhe des Eigenbedarfs für Unterhaltsschuldner auf 1.200 Euro bei Nichterwerbstätigen und 1.450 Euro bei Erwerbstätigen.
Änderungen gibt es auch beim Elterngeld. Die Einkommensgrenze für Paare sinkt stufenweise:
- Ab April 2024 um ein Drittel auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (bisher 300.000 Euro), ab April 2025 auf 175.000 Euro.
- Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro (bisher 250.000 Euro).
Entgeltumwandlung 2024: Mehr Steuervorteile bei betrieblicher Altersvorsorge
Die Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit, um effektiv für das Alter zu sparen. Dabei werden Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer Direktversicherung, umgewandelt. Im Jahr 2024 werden die Förderhöchstbeträge für die betriebliche Altersvorsorge weiter angehoben:
- Beiträge bleiben bis zu einer Höhe von 7.248 Euro lohnsteuerfrei.
- In der Sozialversicherung sind Beiträge bis zu 3.624 Euro sozialversicherungsfrei.
Neue Steuern 2024: Mehr Arbeitsmittel steuerlich absetzbar
Arbeitsmittel wie Smartphone, Laptop oder Büromöbel können Sie noch komfortabler als bisher als Werbungskosten steuerlich geltend machen:
- Sofern der einzelne Gegenstand nicht mehr als 1.000 Euro netto (1.190 Euro brutto) kostet, können Sie ab 2024 den kompletten Anschaffungspreis direkt in voller Höhe von der Steuer absetzen.
- Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist erst notwendig, wenn Sie diesen Betrag überschreiten. Bisher lag die Grenze noch bei 800 Euro netto.
Was ändert sich 2024 für Arbeitnehmer
Das Jahr 2024 bringt für Arbeitnehmer entscheidende Veränderungen, insbesondere im Bereich der Lohnregulierung. Neue gesetzliche Regelungen und Anpassungen betreffen nicht nur den allgemeinen Mindestlohn, sondern auch spezielle Regelungen für verschiedene Berufsgruppen:
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde.
- Minijobber dürfen bis zu 538 Euro pro Monat verdienen.
- Tarifliche Mindestlöhne in Branchen wie dem Dachdeckerhandwerk, der Gebäudereinigung und dem
- Elektrohandwerk werden ab Anfang des Jahres angehoben.
- Lohnerhöhungen für Maler, Lackierer und Gerüstbauer erfolgen im April und Oktober.
- Der Mindestlohn für Fachkräfte in der Pflege steigt ab Mai 2024 auf 19,50 Euro pro Stunde.
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab 2024 einen Stundenlohn von 16,50 Euro.
- Auch Auszubildende profitieren von den neuen Regeln:
- Die Mindestvergütung für Azubis beträgt ab Januar 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 766 Euro im zweiten Jahr und 876 Euro im dritten Jahr.
Steuererhöhung 2024: Neue CO2-Steuer erhöht Preise
2024 erhöht die Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne, um klimaschädliche Brennstoffe wie Öl und Gas zu verteuern. Damit sollen die Klimaschutzziele schneller erreicht und der Umstieg auf umweltfreundlichere Alternativen gefördert werden. Die CO2-Steuer 2024 wirkt sich sowohl auf die Heizkosten als auch auf die Benzinpreise aus.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es einen interaktiven CO2-Rechner, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Mehrkosten berechnen können.
Wermutstropfen: Stopp der E-Auto-Förderung
Die Förderung für E-Autos (Umweltbonus) wurde Ende 2023 abgeschafft. Seit dem 18. Dezember 2023 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) keine Anträge mehr an. Nur die bereits zugesagten Förderungen werden noch ausbezahlt. Besonders betroffen sind deshalb diejenigen, die ihr E-Auto zu diesem Zeitpunkt zwar schon bestellt, aber noch nicht erhalten und zugelassen haben .
Eine E-Autos-Förderung 2024 wurde nicht angekündigt.
Das ändert sich ab 2024 für Autofahrer
2024 wird sich für Autofahrer einiges ändern – hier ein Überblick über die neuen Regelungen:
KFZ-Versicherung wird teurer: Die Kfz-Versicherungsprämien steigen um mindestens 10 %. Laut der Versicherungsbranche sind die durch die hohe Inflation gestiegenen Kosten für Ersatzteile und Reparaturen der Grund. Den Versicherungsnehmern wird ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung eingeräumt.
Event Data Recorder für neuzugelassene Pkw: Ab dem 7. Juli 2024 müssen neuzugelassene Fahrzeuge einen Event Data Recorder haben. Das Gerät speichert – ähnlich wie eine Blackbox in Flugzeugen – wichtige Daten, die bei der Aufklärung und Rekonstruktion von Unfällen helfen können.
Winterreifenpflicht ab Oktober 2024: Ab Oktober müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem Alpine-Symbol oder Ganzjahresreifen verwenden. M+S-Reifen (Matsch und Schnee) sind nicht mehr erlaubt.
Mautpflicht für Kleintransporter ab Juli 2024: Kleine Transporter ab 3,5 Tonnen sind ab Juli mautpflichtig. Bisher galt diese Regelung ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.
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