Auktionen, Verwertungen und Versteigerungen in ganz Österreich.
aurena at, eine der besten Plattformen für online Auktionen, Versteigerungen und führend bei Verwertungen in Österreich, versteigert Insolvenzware, Konkursware, gebrauchte Fahrzeuge, Baumaschinen, Landmaschinen, Werkzeug, Betriebsausstattung, Gebrauchtmaschinen, Regale, Lager, Gastro Ausstattung, Kfz und Autos auf seiner Auktionsseite.
Günstig Schnäppchen ersteigern auf den Online Auktionsseiten von Aurena.
Standort aurena online Auktionen
Versand aurena
Steiermark aurena
Wien aurena
Oberösterreich aurena
Als Auktionshaus aus der Obersteiermark sind wir österreichweit tätig in der Insolvenzversteigerung, Konkursversteigerung, Fahrzeugversteigerung und Autoversteigerung.
Wir sind Spezialisten bei Verwertungen, Industrieauktionen, Betriebsverwertung und bei KFZ-Auktionen.
Das Auktionsportal angebotene günstige Restposten und gebrauchte Schnäppchen aus Industrie, Landwirtschaft, Tischlerei, Schlosserei, Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Handwerk, Autowerkstatt, Gastronomie.
Auf Versteigerungsportal finden Sie Angebote aus Betriebsauflösungen, Geschäftsauflösung, Firmenauflösungen, Insolvenzen und Konkursmasse.
Betriebs- und Büroausstattung, Land- und Baumaschinen, Fahrzeuge, Werkzeug — Auktionsplattform aurena Österreich
Auf der Auktionsplattform aurena at finden Sie laufend Auktionen von gebrauchten und neuen Artikeln aus unterschiedlichsten Branchen. Dazu zählen Betriebs- und Büroausstattung, Land- und Baumaschinen, Fahrzeuge, Werkzeug und Vieles mehr.
Der Großteil der Waren stammt aus Insolvenzen und Betriebsauflösungen, was Ihnen die Chance auf besonders günstige Preise und außergewöhnliche Produkte angebotene.
Das Mitsteigern ist für Firmen- und Privatkunden gleichermaßen möglich.
- Für die Kategorie Bekleidung & Accessoires konnten wir 4.446 Posten in 10 Auktionen finden
- Für die Kategorie Werkzeuge konnten wir 1.845 Posten in 10 Auktionen finden
- Für die Kategorie Möbel & Einrichtung konnten wir 1.370 Posten in 20 Auktionen finden
AURENA GmbH Österreich. aurena.at
Häufig gestellte Fragen Auktionsobjekte und Reklamationen
Gibt es bei Aurena eine Sofortkauf-Möglichkeit oder einen Direktverkauf?
Nein, alle Posten auf aurena.at können ausschließlich über die jeweilige Auktion ersteigert werden.
Kann ich von einem Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten?
Nein. Auf aurena.at finden öffentliche, transparente Auktionen statt, Ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend. Sie können nicht von einem abgegebenen Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten. Sie haben vor Gebotsabgabe die Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen.
Kann ich ersteigerte Ware reklamieren?
Nein. Auf aurena.at finden öffentliche, transparente Auktionen statt, Ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend. Sie können nicht von einem abgegebenen Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten. Aurena versteigert Auktionsobjekte in dem Zustand, wie Sie vom Auftraggeber übernommen werden. Es kann daher keine Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel und Schäden übernommen werden. Nutzen Sie den Besichtigungstag und überzeugen Sie sich selbst vom Zustand der für Sie interessanten Posten. Beachten Sie unsere AGB für Auktionen: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.
Werden die Auktionsobjekte vor der Versteigerung überprüft oder gereinigt?
Nein. Sämtliche Angaben zu den Auktionsobjekten wie Maße, Gewicht, Baujahr, Kilometerstand werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen, sind jedoch unverbindlich. Nutzen Sie daher den Besichtigungstag und überzeugen Sie sich selbst vom Zustand der für Sie interessanten Posten. Beachten Sie unsere AGB für Auktionen: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.
Einige Posten sind aus der Auktion verschwunden, warum?
In Ausnahmefällen kann es bei Auftragsversteigerungen dazu kommen, dass einzelne Posten, im Namen des Auftraggebers aus einer laufenden Auktion entfernt werden müssen und nicht ausgeboten werden können.
Was passiert mit Posten, die nicht versteigert werden?
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt von der Art des Postens und dem Auftraggeber der Auktion ab. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht verkaufte Posten erneut in anderen Auktionen angeboten werden.
Wann verlängert sich die Biet-Zeit um 60 Sekunden?
Wenn in der letzten Minute ein Gebot abgegeben wird, verlängert sich die Biet-Zeit um 60 Sekunden. Dies soll überbotenen Bietern die Möglichkeit geben, ein neues Gebot zu platzieren.
Kann ich einen beliebigen Betrag bieten?
Nein, es gibt festgelegte Gebotsschritte abhängig vom aktuellen Gebot. Am besten verwenden Sie unsere neuen „+“ und „-“ Schaltflächen, um einfach und schnell Ihren gewünschten Betrag einzugeben. Wenn Sie selbst einen Betrag eingeben möchten, zeigt Ihnen unser Gebots-Eingabefeld immer die nächsten drei Gebotsschritte.
Woher weiß ich, wenn mich jemand überboten hat?
Bei jedem Posten, auf den Sie geboten haben, sehen Sie einen grünen oder einen roten Daumen. Der rote Daumen zeigt Ihnen, dass Sie überboten wurden, der grüne Daumen zeigt Ihnen, dass Sie Höchstbieter sind. Zusätzlich erhalten Sie ein E-Mail, wenn Sie auf einem Posten überboten wurden.
Was ist der Biet-Roboter und wie aktiviere ich ihn?
Wenn Sie nicht ständig online sein möchten, können Sie den Biet-Roboter aktivieren. Dieser angebotene für Sie automatisch bis zu Ihrem abgegebenen Maximalgebot mit. Sobald Sie ein Gebot, höher als der nächste Gebotsschritt abgeben, wird der Biet-Roboter automatisch aktiviert und angebotene bis zu Ihrem angegebenen Gebot mit.
Preise, Gebühren & Bezahlung Entspricht mein Gebot bei Zuschlag dem Kaufpreis?
Nein. Beachten Sie, dass es sich bei allen Geboten um Netto-Gebotspreise handelt. Vor jeder Gebotsabgabe wird Ihnen der Brutto-Endpreis inklusive Steuern und Auktionsgebühr berechnet und angezeigt. Üblicherweise verstehen sich alle Zuschlagspreise zuzüglich 15 Prozent Auktionsgebühr und zuzüglich 20 Prozent Mehrwertsteuer. Bei differenzbesteuerten Posten beträgt die Auktionsgebühr 22 Prozent.
Wann und wo bezahle ich meine ersteigerten Posten?
Die Bezahlung der ersteigerten Posten erfolgt bei Abholung in bar. Wir bieten keine Bankomat- oder Kreditkartenzahlung an!
Der Rechnungsbetrag kann auch vor Abholung überwiesen werden. Beachten Sie allerdings, dass die Ware nur ausgefolgt wird, wenn der vollständige Zahlungsbetrag bereits auf unserem Konto eingegangen ist. Die Kontodaten finden Sie auf unseren Rechnungen und in Ihrer Zuschlagsliste.
Was gilt bei Auktionen mit Versand?
Bei Auktionen mit Versand ist nur die Bezahlung per Überweisung möglich. Mehr dazu finden Sie hier: Auktionen mit Versand
Muss ich Posten, die ich ersteigern möchte, besichtigen?
Nutzen Sie den Besichtigungstag und überzeugen Sie sich selbst vom Zustand der für Sie interessanten Posten. Beachten Sie unsere AGB für Auktionen: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.
Wo finde ich die Information zu Besichtigungsstandort und Besichtigungstermin?
Der Besichtigungsstandort und der Besichtigungstermin sind bei jedem Posten angeführt.
Was gilt bei Auktionen mit Versand?
Bei Auktionen mit Versand ist keine Besichtigung möglich. Mehr dazu finden Sie hier: Auktionen mit Versand
Was gilt bei Auktionen mit Versand?
Für unser neues Format «Auktion mit Versand» gelten gesonderte Regelungen. Mehr dazu finden Sie hier: Auktionen mit Versand
Können ersteigerte Posten versendet werden?
Nein. Aurena angebotene keine Versandmöglichkeit. Ersteigerte Posten müssen am angegebenen Abholstandort zum angegebenen Termin abgeholt und gegebenenfalls abgebaut werden.
Wo und wann muss ich meinen ersteigerten Posten abholen?
Der Abholstandort und Abholtermin sind bei jedem Posten angeführt. Ebenfalls erhalten Sie nach erfolgreichem Zuschlag ein E-Mail mit Standort und Termin.
Was muss ich zur Abholung mitbringen?
Ihre ausgedruckte Rechnung und den Zahlungsbetrag in bar. Für den Abbau und den Transport Ihrer ersteigerten Posten sind Sie selbst verantwortlich. Bitte bringen Sie die dafür erforderlichen Werkzeuge, Hubgeräte, Transportmittel und Personen mit zur Abholung.
Muss ich meine ersteigerten Posten bei der Abholung selbst abbauen und verladen?
Ja. Für den Abbau und den Transport Ihrer ersteigerten Posten sind Sie selbst verantwortlich. Bitte bringen Sie die dafür erforderlichen Werkzeuge, Hubgeräte, Transportmittel und Personen mit zur Abholung.
Warum kann es bei der Abholung zu Wartezeiten kommen?
Bei sehr umfangreichen Auktionen kann es bei der Abholung zu Wartezeiten kommen. Nachdem unsere Mitarbeiter jeden einzelnen Kunden bei der Abholung begleiten müssen und es sich auch oft um sperrige Güter handelt, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Dennoch sind wir um eine rasche und effiziente Abwicklung bemüht. Selbstverständlich können auch unsere Kunden dazu beitragen, die Abholung schneller zu erledigen:
- Bringen Sie Ihren Rechnungsausdruck mit
- Halten Sie den genauen Bargeldbetrag bereit
- Bringen Sie die erforderlichen Werkzeuge, Hubgeräte und Transportmittel mit zur Abholung
Gibt es die Möglichkeit gesonderte Abholtermine zu vereinbaren?
Falls es betriebliche Belange zulassen und nach vorheriger Absprache, können gesonderte Abholtermine vereinbart werden. Ein gesonderter Abholtermin wird mit € 300,— netto berechnet und ist im Voraus zu bezahlen. Auf einen gesonderten Abholtermin besteht kein Anspruch.
Kann ich ein Speditionsunternehmen für die Abholung beauftragen?
Wenn Sie ein Speditionsunternehmen mit der Abholung beauftragen, senden Sie uns bitte vorab den Namen der Spedition sowie eine schriftliche Freigabe für die Ausfertigung Ihrer Posten zu. Benötigte Werkzeuge, Hubgeräte bzw. entsprechende Transportmittel sind vom Speditionsunternehmen selbst mitzubringen.
Was passiert, wenn ich zum angegebenen Abholtermin nicht kommen kann?
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie ein Speditionsunternehmen Ihrer Wahl mit der Abholung beauftragen. Sollten Sie dies tun, senden Sie uns bitte vorab den Namen der Spedition sowie eine schriftliche Freigabe für die Ausfertigung Ihrer Posten zu. Benötigte Werkzeuge, Hubgeräte bzw. entsprechende Transportmittel sind vom Speditionsunternehmen selbst mitzubringen. Sollten Sie Ihre ersteigerten Posten unangekündigt am Abholtermin nicht abholen, müssen wir Ihnen Abbau-, Umlagerungs- und Einlagerungskosten in Rechnung stellen.